Compliance

Für die Frachtunion ist rechtskonformes Verhalten selbstverständlich und eine der zentralen Voraussetzungen für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Dies haben wir in unserem Unternehmensgrundsatz „Wir halten uns an geltendes Recht und interne Richtlinien“ verankert.
Wir schaffen bei der Frachtunion systematisch ein Bewusstsein für Compliance-Risiken und leiten die erforderlichen Maßnahmen ab. Schwerpunkte im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems bilden dabei die Themen Anti-Korruption/Anti-Fraud, Datenschutz, Kartellrecht, sowie Geschäftspartner-, Lieferketten-, Produkt-, Steuer-, Rechnungswesen- und HR-Compliance.

 

Verhaltensregeln Compliance

Unsere „Verhaltensregeln Compliance“ bilden den Handlungsrahmen für unsere Beschäftigten. Sie leiten sich von unserem Unternehmensgrundsatz „Wir halten uns an geltendes Recht und interner Richtlinien“ ab und fassen die Rechte und Pflichten unserer Beschäftigten zusammen.

 

Code of Conduct

Auch gegenüber unseren Geschäftspartnern wirken wir auf nachhaltiges und rechtskonformes Verhalten in der gesamten Lieferkette hin und fordern insbesondere die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.
Unser Code of Conduct für Geschäftspartner beschreibt die grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Diesen finden Sie hier.

 

Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren

Sollte sich trotz der getroffenen Maßnahmen ein Compliance-Verstoß ereignen oder ein Risiko diesbezüglich bestehen, bieten wir über unser Hinweisgebersystem sowohl Mitarbeitern als auch außenstehenden Dritten die Möglichkeit, uns Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken diesbezüglich zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgeberschutzgesetz nur für Hinweise gilt, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit bei der Frachtunion oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei der Frachtunion abgegeben werden. Als mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken in diesem Zusammenhang gelten:
• Rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen, welche mit einer Strafe oder Geldbuße bedroht sind (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten);
• Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten;
• Verstöße gegen compliance-relevante interne Richtlinien
Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken diesbezüglich können über folgende Meldekanäle abgegeben werden:

 

Compliance-Beauftragter

Kontaktdaten des Compliance-Beauftragten:
E-Mail: compliance@frachtunion.de

 

Online-Meldesystem „BKMS“

Das Online-Meldesystem ist eine internetbasierte Anwendung und kann von jedem internetfähigen Gerät über folgenden Link aufgerufen werden: zum Online-Meldesystem

 

Externe Vertrauensanwältin

Kontaktdaten der externen Vertrauensanwältin:

Dr. Margarete Gräfin von Galen
Fachanwältin für Strafrecht
Mommsenstraße 45
10629 Berlin
Telefon +49 30 31 01 82 13
Fax +49 30 31 01 82 20
E-Mail: galen@galen.de
Im eigenen Wirkungskreis stellt die Frachtunion die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers sicher und ermöglicht auch die anonyme Abgabe von Hinweisen.
Die Frachtunion prüft alle Hinweise auf Compliance-Verstöße sorgfältig und vertraulich und ahndet nachgewiesenes Fehlverhalten konsequent und angemessen.
Der Ablauf der Hinweisbearbeitung bei der Frachtunion ist in unserer Verfahrensordnung geregelt. Diese finden Sie hier. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.

 

Zusätzliche Beschwerdemechanismen

Aufgrund internationaler Lieferkettenstrukturen können in Lieferketten soziale, menschenrechtsbezogene und ökologische Missstände auftreten. Um seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen, unterhält die Frachtunion die oben dargestellten Hinweisgeberkanäle, die auch für Betroffene innerhalb unserer Lieferketten erreichbar sind.
Die implementierten Beschwerdemechanismen in den Lieferketten von der Frachtunion bieten Arbeitnehmern Kanäle, um Beschwerden einzureichen. Dadurch wird es ermöglicht, versteckte Risiken und Missstände aufzuzeigen und zufriedenstellende Abhilfemaßnahmen für den Beschwerdeführer einzuleiten. Die eingehenden Beschwerden beziehen sich dabei auf diverse soziale und ökologische Themen. Dazu zählen beispielsweise ausstehende Zahlungen, ungerechte Kündigungen, Gebäudesicherheit, mangelnde Hygiene, unsauberes Trinkwasser, fehlende Brandschutzdokumente, Drohungen gegen Gewerkschaften, Belästigung, Umweltverstöße, Unfälle und unautorisiertes Subcontracting.